Stadtsynodalrat Frankfurt
Der 15. Frankfurter Stadtsynodalrat
Der 15. Stadtsynodalrat hat sich am 14. März 2024 konstituiert. Der Stadtsynodalrat ist das Leitungs- und Entscheidungsgremium der katholischen Stadtkirche, er verantwortet die Strategie, die zentralen Personalentscheidungen und das Budget der katholischen Region Frankfurt. Vorsitzende ist Marianne Brandt (Dompfarrei St. Bartholomäus, Kirchort Nordend). Unterstützt wird sie in der vierjährigen Amtszeit von Kristina Vrca (Kroatische Katholische Gemeinde Frankfurt) und Christian Goihl (Pfarrei St. Josef, Kirchort Fechenheim), die beide erstmals in den Vorstand gewählt wurden.
Die Mitglieder des 15. Stadtsynodalrats
- DDr. Oswald Bellinger - Pfarrei St. Margareta
- Marianne Brandt - Dompfarrei St. Bartholomäus
- Christian Goihl - Pfarrei St. Josef
- Lothar Höhn - Pfarrei St. Jakobus
- Doly Kadavil - Seelsorgerin
- Verena Maria Kitz - Seelsorgerin
- Nàndor Klement - Muttersprachliche Gemeinden
- Hanna Martin - Pfarrei St. Marien
- Christoph Murmann - Pfarrei St. Bonifatius
- Beate Neumann-Latsch - Pfarrei St. Hildegard
- DDr. Laura Sormani-Bastian - Pfarrei St. Katharina v. Siena
- José Vazquez Varela - Muttersprachliche Gemeinden
- Michael Vetter - Pfarrei St. Franziskus
- Kristina Vrca - Muttersprachliche Gemeinden
- Christiane Moser-Eggs - Leitung der katholischen Stadtkirche Frankfurt
- Michael Thurn - Leitung der katholischen Stadtkirche Frankfurt
- Geschäftsführung - vakant
Was ist der Stadtsynodalrat (SSR)?
- Der SSR ist das synodale Leitungsgremium der Stadtkirche
- Er berät über alle Angelegenheiten der Frankfurter Stadtkirche und fasst Beschlüsse
- Der SSR verantwortet die Strategie, die zentralen Personalentscheidungen auf der Ebene der Region und das Budget der Stadtkirche
- Zu seinen Aufgaben gehören: Entscheidungen über regionale pastorale Schwerpunkte und Projekte und den entsprechenden Ressourceneinsatz
- Er entscheidet über die pastorale, gesellschaftliche, ökumenische und interreligiöse Arbeit in der Region
- Er entscheidet über das Erscheinungsbild der Region in der Öffentlichkeit
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In der neuen Amtszeit ab März 2024 wird die Rolle des SSR gestärkt. Welche neuen Rechte bekommt er?
- Wahl der Doppelspitze, die die Stadtkirche künftig leitet
- Kontroll- und Aufsichtsfunktion aus über das Budget der Stadtkirche
- Wahl einer Person direkt in den Diözesansynodalrat
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Der SSR wählt die Leitung der Stadtkirche. Was verbirgt sich dahinter?
- Die Stadtkirche wird künftig von einer gewählten Doppelspitze geleitet. Die Funktion des Stadtdekans wird es dann nicht mehr geben.
- Die Leitung jeder Region hat einen Sitz und Stimmrecht im Bistumsteam, dem höchsten kurialen Entscheidungsgremium im Bistum. Die Regionen haben so direkten Anteil an der Leitung des Bistums.
- Die Leitung der Stadtkirche nimmt die Doppelspitze im Zusammenwirken mit dem Stadtsynodalrat wahr.
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Wie ist der SSR zusammengesetzt?
Dem SSR gehören an:
- Die Leitung der Stadtkirche (eine Stimme)
- Jeder PGR wählt eine Person in den Stadtsynodalrat (und möglichst eine Vertretung). Die Person muss nicht Mitglied des PGR sein.
- Die Seelsorger:innen wählen zwei Personen
- Zwei Personen aus den katholischen Einrichtungen (hier sind Details noch in Klärung)
- Drei Personen aus den muttersprachlichen Gemeinden in Frankfurt
- Es besteht die Möglichkeit zur Zuwahl
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Was ist die Stadtversammlung der Frankfurter Katholik:innen?
- Der Stadtsynodalrat kann darüber entscheiden, ob er eine Stadtversammlung einrichten möchte. Sie ist dann das zweite synodale Gremium in der Stadtkirche.
- Die Stadtversammlung besteht nur aus gewählten sogenannten „Laien“. Das kirchliche Amt ist kein Mitglied (also auch nicht die Leitung der Stadtkirche).
- Unter anderem die PGRs wählen die Mitglieder der Stadtversammlung.
- Die Stadtversammlung hat die Aufgabe, die gesellschaftliche und kirchliche Entwicklung zu beobachten und dazu öffentlich Stellung nehmen. Beispiele: Wohnen in Frankfurt, Bewahrung der Schöpfung.
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Vorstandsmitglieder des 15. Frankfurter Stadtsynodalrates
Vorsitzende: Marianne Brandt
Vorstandsmitglieder: Kristina Vrca und Christian Goihl
Geschäftsstelle:
Fachstelle für katholische Stadtkirchenarbeit
Michael Thurn, Bezirksreferent
Haus am Dom
Domplatz 3
60311 Frankfurt
(0 69) 800 8718 325, Fax (0 69) 800 8718 321
synodal@ stadtkirche-ffm .de
Vorstandswahl des 15. Stadtsynodalrats am 14. März 2024
Eine Frau steht an der Spitze des frisch konstituierten 15. Stadtsynodalrats, dem politischen Entscheidungsgremium der katholischen Kirche in Frankfurt. Gut, dass sie bereits Erfahrung mitbringt, denn auf das Vorstandsteam kommen in der vierjährigen Amtszeit große Entscheidungen zu.
Marianne Brandt ist neue Vorsitzende des Stadtsynodalrats der katholischen Kirche in Frankfurt. Die Delegierten wählten Brandt am Donnerstagabend, 14. März – in ein Amt, das erstmals ein Wahlamt ist. Bislang war der Stadtdekan automatisch Vorsitzender des Stadtsynodalrats, doch dies hat sich mit Übergang von der 14. in die 15. Amtszeit geändert. Hintergrund ist die interne Umstrukturierung des Bistums Limburg und der zu ihm gehörenden neuen Region Frankfurt, die auch die Synodalordnung betrifft.
Der Stadtsynodalrat ist das Leitungs- und Entscheidungsgremium der katholischen Stadtkirche, er verantwortet die Strategie, die zentralen Personalentscheidungen und das Budget der katholischen Region Frankfurt. Marianne Brandt, Personalerin und zweifache Mutter aus dem Kirchort St. Bernhard Nordend in der Dompfarrei, war zuletzt Vorsitzende der Stadtversammlung und damit automatisch stellvertretende Vorsitzende des Stadtsynodalrats. Unterstützt wird sie in der kommenden vierjährigen Amtszeit von Kristina Vrca (Kroatische Katholische Gemeinde Frankfurt) und Christian Goihl (Pfarrei St. Josef, Kirchort Fechenheim), die beide erstmals in den Vorstand gewählt wurden. In der vergangenen Periode waren wir sehr stark mit der Neuwerdung im Bistum befasst und hatten viele Detailsitzungen zu Dingen, die jetzt in die Wirkung kommen“, sagte die neue Vorsitzende. Brandt, der ökumenische und gesellschaftspolitische Themen besonders wichtig sind, räumte auch ein, die nun anstehende Implementierungsphase dieser früheren Entscheidungen werde sicher kein Spaziergang.
Große Entscheidungen stehen an
Der Stadtsynodalrat, kurz SSR, wird in der neuen Amtszeit zusätzliche Rechte haben. Er hat Kontroll- und Aufsichtsfunktion über das Budget der Stadtkirche und wählt eine Person direkt in den Diözesansynodalrat. Eine besondere Bedeutung nimmt er auch bei der Wahl der Doppelspitze ein, die die Stadtkirche ab Mai leiten und die bisherige Übergangsdoppelspitze aus Stadtdekan Johannes zu Eltz und Pia Arnold-Rammé ablösen wird. Eine der beiden Personen aus der Doppelspitze wird dann den Vorstand komplettieren.
Das Plenum des Stadtsynodalrates setzt sich zusammen aus der Leitung der Stadtkirche (eine Stimme), einer Person aus jeder der neun Frankfurter Pfarreien sowie einer Vertretung, zwei von den Seelsorger:innen gewählten Personen, zwei Personen aus den katholischen Einrichtungen und drei Personen aus den muttersprachlichen Gemeinden in Frankfurt. Bis zu sechs Mitglieder können zugewählt werden.
Einstimmig beschloss der Stadtsynodalrat außerdem die Einrichtung der 15. Frankfurter Stadtversammlung. Er beauftragte den Vorstand, auf Basis der Beschlussempfehlung des bisherigen Stadtsynodalrates bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag für die Zusammensetzung vorzulegen.
Sitzung des Stadtsynodalrats am 25. September 2023
Stadtsynodalrat aktuell
Ökumene, Demokratie, Synodaler Weg und Transformationsprozess im Bistum
Bei seiner Sitzung am 25. September 2023 hat der Stadtsynodalrat das Thema Ökumene in den Mittelpunkt gestellt. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Studie „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ hatte der Stadtsynodalrat bereits im April 2019 einen einstimmigen Beschluss zur eucharistischen Abendmahlsgemeinschaft gefasst, damals mit Blick auf den bevorstehenden Ökumenischen Kirchentag. Darin hieß es: Der Stadtsynodalrat „teilt das Vertrauen (…), dass es der eine Tisch des Herrn ist, an den Christus alle Getauften im evangelischen Abendmahl wie in der katholischen Eucharistie einlädt. Dieses Vertrauen gilt mit Blick auf die Gottesdienste beim Ökumenischen Kirchentag. Es gilt aber ausdrücklich auch für die Zeit danach. Der Stadtsynodalrat ermutigt die Gemeinden, einander immer besser kennenzulernen und der ökumenischen eucharistischen Abendmahlsgemeinschaft den Weg zu bereiten.“ Daran hat der Stadtsynodalrat nun angeknüpft und beschlossen, dass zu einem gemeinsamen Termin im Jahr 2024 stadtweit die eucharistische Abendmahlsgemeinschaft bekannt gemacht und gefeiert werden soll. Der Vorstand wurde beauftragt, eine Abstimmung mit der evangelischen Stadtkirche herbeizuführen. Anschließend sollen die Pfarrgemeinderäte um einen entsprechenden Beschluss gebeten werden. „Eucharistische Abendmahlsgemeinschaft“ meint die gegenseitige Einladung in die Feiern der jeweils anderen Konfession.
Ein weitere Beschluss trägt die Überschrift: „Wir fördern Demokratie – Ja zur Vermietung von Räumlichkeiten an demokratische Parteien und Gruppierungen“. Dahinter verbirgt sich die Bitte an die Pfarreien, ihre Räume künftig außerhalb des Wahlkampfs demokratischen Parteien und Gruppierungen zur Nutzung durch Vermietung anzubieten. Damit soll die demokratische Kultur in den Stadtteilen gefördert werden, die derzeit so unter Druck steht wie schon lange nicht mehr. Eine Vermietung an die AfD und andere extremistische Parteien und Gruppierungen soll dabei ausgeschlossen werden.
In diesen Tagen beginnt die Weltsynode in Rom. Im Stadtsynodalrat wurde vereinbart und empfohlen, durch einzelne Mails und Briefe an die zuständigen vatikanischen Stellen die Unterstützung für die Reformanliegen des Synodalen Weges zum Ausdruck zu bringen.
Ein weiteres Thema im Stadtsynodalrat war der aktuelle Stand im Transformationsprozess. Der Aufbau der Region Frankfurt wird derzeit in elf Arbeitspaketen vorbereitet.
Stadtsynodalrat im Juni 2023
Zweimal hat sich der Stadtsynodalrat (SSR) im Juni 2023 getroffen.
Am Samstagvormittag, 17.6.2023, war die Video-Sitzung wieder einmal ausschließlich dem diözesanen Transformationsprozess gewidmet. Die Veränderungsprozesse in den Regionen und im Bischöflichen Ordinariat sowie die Anforderungen des MHG-Folgeprojekts „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ erfordern auch Veränderungen für die synodalen Gremien der Regionen und der Diözese. Dazu lagen aktuelle Vorschläge für die Weiterentwicklung der Synodalordnung im Bistum Limburg vor, über die zu sprechen war. Sie betreffen die Aufgaben von Diözesansynodalrat und Diözesanversammlung, vom neuen Rat der Seelsorger:innen sowie den künftigen Regionalsynodalräten. Und sie betreffen die Mandatierung der Gremien: Wieviele Mitglieder haben die neuen Gremien? Wer wählt wen?
Einige SSR-Mitglieder hatten sich sogar die Zeit genommen, vorab bei einer der Info-Veranstaltungen teilzunehmen, die das Bistum zu den Vorschlägen angeboten hatte. So entwickelte sich intensiver Austausch, bei dem deutlich wurde, dass die Frankfurter Synodalen den vorgelegten Vorschlägen weitgehend zustimmen können. Die Vorschläge, die im Stadtsynodalrat diskutiert wurden, können Sie hier einsehen.
Eine Woche später fand ein diözesaner Gremientag in Hofheim statt, bei dem ebenfalls die Vorschläge diskutiert und erste Voten eingeholt wurden.
Das Meinungsbild im SSR konnte für die Synodalen, die aus Frankfurt am Gremientag teilnahmen, eine Entscheidungshilfe sein. Einen Bericht zum diözesanen Gremientag finden Sie hier.
Auch die zweite Juni-Sitzung des SSR am 27.6.2023 ging nicht ohne Trafo (=den Transformationsprozess). Sebastian Bünemann aus Limburg stellte die sog. Trafo-Marker vor. Sie wurden im Projekt Management Office (PMO) entwickelt, das mit seinen Dienstleistungen die Umsetzung des Transformationsprozesses unterstützt. Die Trafo-Marker dienen der Selbstüberprüfung, ob beim Übergang in die neue Struktur auch tatsächlich der angestrebte Kulturwandel sichtbar wird. Stichworte sind hier beispielsweise „Lernen“, „Transparenz“ oder „Beteiligung“. Außerdem sichtete der SSR einen Entwurf von elf Arbeitspaketen, die für den Übergang in die neue Struktur zu erledigen sind. Dabei geht es etwa um die Aufgaben der künftigen Regionalleitung, die Kommunikation in der Stadtkirche oder Synodalität und Partizipation.
Außerdem wurde ein Schwerpunkt in der bisherigen Arbeit des SSR erneut aufgegriffen: Ökumene. Die eigens eingerichtete Ad-Hoc-Gruppe des SSR hat einen Vorschlag erarbeitet, wie der Beschluss des SSR zu Eucharistie und Abendmahl weiter mit Leben gefüllt werden kann. Darüber wird nach den Sommerferien intensiver gesprochen.
Nach so viel gedanklicher Anstrengung klang der Abend auf der Dachterrasse des Hauses am Dom aus mit einem italienischen Imbiss und mindestens einem guten Glas Wein.
19. Sitzung des 14. Stadtsynodalrats am 7. Februar 2023
Reformen greifen: Stadtsynodalrat befasst sich mit der neuen Grundordnung und der Struktur-Reform im Bistum
Der Reformstau in der katholischen Kirche ist groß. Der Synodale Weg hat sich vor dem Hintergrund der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs vielen dieser Themen angenommen. Nicht zuletzt im Vatikan wird er in Frage gestellt, biegt aber dennoch mit der 5. Synodalversammlung vom 8. bis 10. März 2023 auf die Zielgerade ein. Es gibt jedoch durchaus Impulse aus dem Synodalen Weg, die bereits jetzt wirken. Ein herausragendes Beispiel ist die neue Grundordnung für den kirchlichen Dienst, die die Anforderungen und Erwartungen an Dienstgeber und Mitarbeitende im kirchlichen Dienst regelt. Neben weiteren Faktoren hat gewiss auch die große Resonanz auf die Initiative #Outinchurch zu der vorliegenden Neufassung beigetragen.
Der Stadtsyndodalrat überzeugte sich bei seiner Sitzung am 7. Februar 2023 davon, dass die neue Grundordnung eine Paradigmenwechsel markiert. Bisher wurden in der Grundordnung vorrangig die Loyalitätsverpflichtungen der Einzelperson in den Blick genommen und hier besonders, ob das Beziehungsleben der katholischen Sexualmoral entspricht – mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung. In der neuen Fassung heißt es nun: „Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlicher Bewertungen entzogen“ ( Art. 7, Absatz 3). In der neuen Grundordnung wird Loyalität zur Kirche nun nicht mehr verstanden als Gehorsam Einzelner gegenüber Vorgaben, sondern als gemeinsame Verantwortung für das christliche Profil z.B. der Einrichtung. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für Dienstgeber und Mitarbeitende. Dem Führungspersonal kommt eine besondere Verantwortung zu und ein entsprechendes Leitbild wird formuliert: Gute Mitarbeiterführung, die sich unter anderem durch einen kooperativen und wertschätzenden Leitungsstil auszeichnet. Darüber hinaus weitet die neue Grundordnung die Möglichkeit aus, nicht-katholische Mitarbeitende einzustellen. Bei näherer Betrachtung ergeben sich auch offene Fragen. So ist bspw. nicht genau geklärt, was unter „kirchenfeindlichem Verhalten“ zu verstehen ist, das rechtlich geahndet werden kann. Dennoch bestand Einigkeit: Die neue Grundordnung ist ein echter Quantensprung. Sie ist relevant für Verwaltungsräte, die in der Dienstgeber-Rolle sind, aber auch für Pfarrgemeinderäte im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für das Profil der Pfarrei. Darum muss die Grundordnung breit bekannt gemacht werden.
Der diözesane Transformationsprozess wird auch im Jahr 2023 ein Schwerpunkt-Thema bleiben .Im Dezember hatte der Stadtsynodalrat Pastoralreferentin Pia Arnold-Rammé und Stadtdekan Johannes zu Eltz zur vorläufigen Regionenvertretung für Frankfurt gewählt. Frau Arnold-Rammé ist in dieser Funktion seit Anfang des Jahres Mitglied des Bistumsteams, dem kurialen Leitungsgremium des Bistums, das auf Basis des neuen Bistums-Statuts seine Arbeit aufgenommen hat. Sie konnte dem Stadtsynodalrat von den ersten Sitzungen des Bistumsteams berichten.
Nach einem intensiven Austausch über die ökumenische Praxis vor Ort war Ende letzten Jahres vereinbart worden, eine AG zu bilden, die sich der Vertiefung der ökumenischen Praxis in der Stadtkirche widmet. Dazu wurde eine die AG ins Leben gerufen mit dem Auftrag, konkrete Vorschläge dafür zu erarbeiten.
Krieg und Gewalt in der Welt betreffen uns in Frankfurt unmittelbar. Menschen aus dem Iran, aus Afghanistan, Belarus oder Eritreia, aus der Ukraine und vielen anderen Herkunftsländern leben mit und unter uns. Sie sind in verschiedener Hinsicht unmittelbar betroffen von der Situation in ihrem Herkunftsland und verdienen unsere Solidarität. Im letzten Jahr bestand bereits einmal Kontakt zur afghanischen und belarusischen Community. Dieser Impuls wurde nun aufgegriffen werden und es wurden Vorschläge gesammelt, in welcher Form die Stadtkirche weiter ihre Solidarität zeigen kann. Der Vorstand wird sie auswerten und priorisieren. Eine besonderer Schwerpunkt wird dabei die bedrückende Erkenntnis sein, dass immer mehr Frankfurter Kinder und Jugendliche von Armut betroffen sind. Es wurden konkrete Ansätze für niedrigschwellige und unkomplizierte Unterstützung im Rahmen bestehender Maßnahmen und Angebote identifiziert, für deren Umsetzung der Vorstand sorgen wird.
Begonnen hatte der Stadtsynodalrat seine Sitzung mit einem Besuch der Ausstellung „Im letzten Hemd“. Dafür haben sich Personen portraitieren lassen, wie sie sich als Verstorbene in ihrem „letzten Hemd“ gesehen werden wollen. Die Ausstellung ist noch bis zum 26. Februar 2023 im Haus am Dom, Domplatz 3, zu sehen.
13. Sitzung des 14. Stadtsynodalrat am 16. Mai 2022
Schwerpunkt der Sitzung war der diözesane Transformationsprozess, der die Neustrukturierung des Bistums auf Ebene des Bischöflichen Ordinariates und der Mittleren Ebene anzielt, zu der auch die Frankfurter Stadtkirche gehört (Bezirk Frankfurt). Die Bezirks- und Stadtsynodalräte im Bistum sind derzeit gebeten, eine Stellungnahme einem Modell abzugeben, das die Gliederung des Bistums in fünf Regionen statt der aktuell elf Bezirke vorsieht. Eine der fünf Regionen ist Frankfurt.
Für den Transformationsprozess wurden im Bistum Leitlinien beschlossen, die unter anderem dezentrale Verantwortung für Ressourcen, Subsidiarität und Leitung im Team als verbindliche Bestandteile der neuen Struktur vorsehen. Das Regionen-Modell beinhaltet daher eine Umverteilung von Ressourcen von der Bistums- auf die Regionalebene, eine auf Zeit gewählte und vom Bischof bestätigte Leitung im Team sowie eine Mitwirkung der Regionalleitung an der Leitung des Bistums.
In der Frage, in welchem Maße eine Ressourcen- und Kompetenzverlagerung in die Region erfolgen soll, stehen unterschiedliche Optionen zur Diskussion. Sie können das Regionen-Modell hier nachlesen.
Bei der Sitzung am 16. Mai 2022 wurde nach der Vorstellung des Regionen-Modells in Kleingruppen und im Plenum über den Entwurf diskutiert. Erste Reaktionen wurden dokumentiert. Für eine vertiefte Auseinandersetzung und den Entwurf einer Stellungnahme wurde eine sechsköpfige Ad-Hoc-Gruppe gebildet. Der Stadtsynodalrat wird deren Entwurf am 10. Juni 2022 beraten und eine Stellungnahme beschließen.
Bereits in der ersten Phase des Transformationsprogramms hatte der Stadtsynodalrat eine Stellungnahme eingereicht, an die sich bei der Erstellung der jetzigen anknüpfen lassen wird.
Die Stellungnahme vom Juli 2021 können Sie hier nachlesen.
Wie geht es weiter im Transformationsprozess? Am 25. Juni 2022 findet ein Klausurtag der diözesanen Gremien statt, bei dem unter anderem über das Regionen-Modell beraten und beschlossen werden soll.
In der Sitzung am 16. Mai hat der Stadtsynodalrat zudem einstimmig Julia Wilke-Henrich, Geschäftsführerin Haus der Volksarbeit e.V., als neues Mitglied zugewählt.
SSR aktuell 2013 bis 2021
2021
Sitzung 8 war eine Sondersitzung ohne SSR Aktuell