Stadtsynodalrat (SSR)
Der 14. Frankfurter Stadtsynodalrat
Der Stadtsynodalrat hat das Recht, in allen Angelegenheiten der katholischen Kirche in Frankfurt mitzuwirken. Der 14. Stadtsynodalrat hat sich am 2. Juni 2020 konstituiert.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung gemeinsamer Aufgaben in Frankfurt
- Mitwirkung bei der Planung des pastoralen Dienstes und bei der Koordinierung seelsorglicher Maßnahmen
- Anregung, Förderung und Koordinierung der Tätigkeit der Pfarrgemeinderäte und Gemeinderäte, der kirchlich anerkannten Vereinigungen, Gruppen und Einrichtungen in Frankfurt unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit
- Mitwirkung im Verfahren zur Bestellung des Stadtdekans
- Verleihung der Bartholomäusplakette für ehrenamtliches Engagement
Mitglieder:
Stimmberechtigte Mitglieder im Stadtsynodalrat sind:
- Stadtdekan als Vorsitzender
- Vorsitzende der Stadtversammlung als stellvertretende Vorsitzende
- stellvertretende Vorsitzende der Stadtversammlung
- 20 Vertreter/innen der Pfarreien neuen Typs bzw. der Pastoralen Räume
- 2 von den Priestern und Diakonen gewählte Mitglieder
- 2 von den Gemeinde- und Pastoralreferent/innen gewählte Mitglieder
- 2 von den Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache gewählte Mitglieder
- weitere stimmberechtigte Mitglieder nach Zuwahl
Vorstandsmitglieder des 14. Frankfurter Stadtsynodalrates
Vorsitzender: Stadtdekan Dr. Johannes zu Eltz
Stellv. Vorsitzende: Marianne Brandt
Weitere Vorstandsmitglieder: Monika Humpert, Andreas Feldmar
Geschäftsstelle:
Fachstelle für katholische Stadtkirchenarbeit
Michael Thurn, Bezirksreferent
Haus am Dom
Domplatz 3
60311 Frankfurt
(0 69) 800 8718 325, Fax (0 69) 800 8718 321
E-Mail
19. Sitzung des 14. Stadtsynodalrats am 7. Februar 2023
Reformen greifen: Stadtsynodalrat befasst sich mit der neuen Grundordnung und der Struktur-Reform im Bistum
Der Reformstau in der katholischen Kirche ist groß. Der Synodale Weg hat sich vor dem Hintergrund der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs vielen dieser Themen angenommen. Nicht zuletzt im Vatikan wird er in Frage gestellt, biegt aber dennoch mit der 5. Synodalversammlung vom 8. bis 10. März 2023 auf die Zielgerade ein. Es gibt jedoch durchaus Impulse aus dem Synodalen Weg, die bereits jetzt wirken. Ein herausragendes Beispiel ist die neue Grundordnung für den kirchlichen Dienst, die die Anforderungen und Erwartungen an Dienstgeber und Mitarbeitende im kirchlichen Dienst regelt. Neben weiteren Faktoren hat gewiss auch die große Resonanz auf die Initiative #Outinchurch zu der vorliegenden Neufassung beigetragen.
Der Stadtsyndodalrat überzeugte sich bei seiner Sitzung am 7. Februar 2023 davon, dass die neue Grundordnung eine Paradigmenwechsel markiert. Bisher wurden in der Grundordnung vorrangig die Loyalitätsverpflichtungen der Einzelperson in den Blick genommen und hier besonders, ob das Beziehungsleben der katholischen Sexualmoral entspricht – mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung. In der neuen Fassung heißt es nun: „Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlicher Bewertungen entzogen“ ( Art. 7, Absatz 3). In der neuen Grundordnung wird Loyalität zur Kirche nun nicht mehr verstanden als Gehorsam Einzelner gegenüber Vorgaben, sondern als gemeinsame Verantwortung für das christliche Profil z.B. der Einrichtung. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für Dienstgeber und Mitarbeitende. Dem Führungspersonal kommt eine besondere Verantwortung zu und ein entsprechendes Leitbild wird formuliert: Gute Mitarbeiterführung, die sich unter anderem durch einen kooperativen und wertschätzenden Leitungsstil auszeichnet. Darüber hinaus weitet die neue Grundordnung die Möglichkeit aus, nicht-katholische Mitarbeitende einzustellen. Bei näherer Betrachtung ergeben sich auch offene Fragen. So ist bspw. nicht genau geklärt, was unter „kirchenfeindlichem Verhalten“ zu verstehen ist, das rechtlich geahndet werden kann. Dennoch bestand Einigkeit: Die neue Grundordnung ist ein echter Quantensprung. Sie ist relevant für Verwaltungsräte, die in der Dienstgeber-Rolle sind, aber auch für Pfarrgemeinderäte im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für das Profil der Pfarrei. Darum muss die Grundordnung breit bekannt gemacht werden.
Der diözesane Transformationsprozess wird auch im Jahr 2023 ein Schwerpunkt-Thema bleiben .Im Dezember hatte der Stadtsynodalrat Pastoralreferentin Pia Arnold-Rammé und Stadtdekan Johannes zu Eltz zur vorläufigen Regionenvertretung für Frankfurt gewählt. Frau Arnold-Rammé ist in dieser Funktion seit Anfang des Jahres Mitglied des Bistumsteams, dem kurialen Leitungsgremium des Bistums, das auf Basis des neuen Bistums-Statuts seine Arbeit aufgenommen hat. Sie konnte dem Stadtsynodalrat von den ersten Sitzungen des Bistumsteams berichten.
Nach einem intensiven Austausch über die ökumenische Praxis vor Ort war Ende letzten Jahres vereinbart worden, eine AG zu bilden, die sich der Vertiefung der ökumenischen Praxis in der Stadtkirche widmet. Dazu wurde eine die AG ins Leben gerufen mit dem Auftrag, konkrete Vorschläge dafür zu erarbeiten.
Krieg und Gewalt in der Welt betreffen uns in Frankfurt unmittelbar. Menschen aus dem Iran, aus Afghanistan, Belarus oder Eritreia, aus der Ukraine und vielen anderen Herkunftsländern leben mit und unter uns. Sie sind in verschiedener Hinsicht unmittelbar betroffen von der Situation in ihrem Herkunftsland und verdienen unsere Solidarität. Im letzten Jahr bestand bereits einmal Kontakt zur afghanischen und belarusischen Community. Dieser Impuls wurde nun aufgegriffen werden und es wurden Vorschläge gesammelt, in welcher Form die Stadtkirche weiter ihre Solidarität zeigen kann. Der Vorstand wird sie auswerten und priorisieren. Eine besonderer Schwerpunkt wird dabei die bedrückende Erkenntnis sein, dass immer mehr Frankfurter Kinder und Jugendliche von Armut betroffen sind. Es wurden konkrete Ansätze für niedrigschwellige und unkomplizierte Unterstützung im Rahmen bestehender Maßnahmen und Angebote identifiziert, für deren Umsetzung der Vorstand sorgen wird.
Begonnen hatte der Stadtsynodalrat seine Sitzung mit einem Besuch der Ausstellung „Im letzten Hemd“. Dafür haben sich Personen portraitieren lassen, wie sie sich als Verstorbene in ihrem „letzten Hemd“ gesehen werden wollen. Die Ausstellung ist noch bis zum 26. Februar 2023 im Haus am Dom, Domplatz 3, zu sehen.
13. Sitzung des 14. Stadtsynodalrat am 16. Mai 2022
Schwerpunkt der Sitzung war der diözesane Transformationsprozess, der die Neustrukturierung des Bistums auf Ebene des Bischöflichen Ordinariates und der Mittleren Ebene anzielt, zu der auch die Frankfurter Stadtkirche gehört (Bezirk Frankfurt). Die Bezirks- und Stadtsynodalräte im Bistum sind derzeit gebeten, eine Stellungnahme einem Modell abzugeben, das die Gliederung des Bistums in fünf Regionen statt der aktuell elf Bezirke vorsieht. Eine der fünf Regionen ist Frankfurt.
Für den Transformationsprozess wurden im Bistum Leitlinien beschlossen, die unter anderem dezentrale Verantwortung für Ressourcen, Subsidiarität und Leitung im Team als verbindliche Bestandteile der neuen Struktur vorsehen. Das Regionen-Modell beinhaltet daher eine Umverteilung von Ressourcen von der Bistums- auf die Regionalebene, eine auf Zeit gewählte und vom Bischof bestätigte Leitung im Team sowie eine Mitwirkung der Regionalleitung an der Leitung des Bistums.
In der Frage, in welchem Maße eine Ressourcen- und Kompetenzverlagerung in die Region erfolgen soll, stehen unterschiedliche Optionen zur Diskussion. Sie können das Regionen-Modell hier nachlesen.
Bei der Sitzung am 16. Mai 2022 wurde nach der Vorstellung des Regionen-Modells in Kleingruppen und im Plenum über den Entwurf diskutiert. Erste Reaktionen wurden dokumentiert. Für eine vertiefte Auseinandersetzung und den Entwurf einer Stellungnahme wurde eine sechsköpfige Ad-Hoc-Gruppe gebildet. Der Stadtsynodalrat wird deren Entwurf am 10. Juni 2022 beraten und eine Stellungnahme beschließen.
Bereits in der ersten Phase des Transformationsprogramms hatte der Stadtsynodalrat eine Stellungnahme eingereicht, an die sich bei der Erstellung der jetzigen anknüpfen lassen wird.
Die Stellungnahme vom Juli 2021 können Sie hier nachlesen.
Wie geht es weiter im Transformationsprozess? Am 25. Juni 2022 findet ein Klausurtag der diözesanen Gremien statt, bei dem unter anderem über das Regionen-Modell beraten und beschlossen werden soll.
In der Sitzung am 16. Mai hat der Stadtsynodalrat zudem einstimmig Julia Wilke-Henrich, Geschäftsführerin Haus der Volksarbeit e.V., als neues Mitglied zugewählt.
SSR aktuell 2013 bis 2021
2021
Sitzung 8 war eine Sondersitzung ohne SSR Aktuell