Forderung nach Rechtssicherheit für queere Menschen
Der Stadtsynodalrat Frankfurt fordert gemeinsam mit dem Vorstand der Stadtversammlung der Frankfurter Katholik*innen die Leitung des Bistums Limburg dazu auf, Rechtssicherheit für queere Menschen im kirchlichen Dienst zu schaffen. In einem am Donnerstagabend verabschiedeten, einstimmig angenommenen Beschluss heißt es: „Wir bitten […] um die öffentliche Zusage, dass eine queere Lebensform einschließlich der zivilen Eheschließung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Bistum Limburg haben wird und dass in dieser Frage die Grundordnung des kirchlichen Dienstes in der aktuellen Fassung im Bistum Limburg nicht zur Anwendung kommen wird.“ Der gesamte Text ist im Anschluss zu finden.
Ausschlag für den Beschluss hatte die Initiative #OutInChurch gegeben, im Zuge derer sich über 120 LGBTQIA+-Personen aus dem kirchlichen Dienst in der ARD-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“ (24. Januar 2022) gemeinsam geoutet und eine Änderung der kirchlichen Grundordnung gefordert hatten. Der gut einstündige Film kann in der ARD-Mediathek abgerufen werden. Weitere Informationen zur Bewegung #OutInChurch gibt es auf www.outinchurch.de.
Stadtdekan Johannes zu Eltz ist Vorsitzender des Stadtsynodalrats. Er sagt: „Ich unterstütze die Forderungen von #OutInChurch, weil sexuelle Identität und Orientierung immer existenzielle Bedeutung haben – sie betreffen das Sein des Menschen, nicht nur sein Tun und Lassen. Der Kirche Jesu gegenüber und schon gar in ihr muss aber jeder Mensch sagen können, wer er sei – im Bewusstsein seiner unveräußerlichen Würde, ohne Angst, und mit einer berechtigten Erwartung an Respekt und Wohlwollen für seine Person.“
Dem schließt Marianne Brandt, stellvertretende Vorsitzende des Stadtsynodalrats und Vorsitzende der Stadtversammlung, sich an. „Es ist an der Zeit, die Sexualmoral der Kirche zu überarbeiten und dabei humanwissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Mich hat bewegt, mit welcher Angst viele Menschen als Mitarbeitende der Kirche und in Orden lange gelebt haben. Gegen diese Angst anzugehen und für ein Leben in Würde muss das kirchliche Arbeitsrecht verändert werden.“ Kirche, so Brandt, sollte ein Ort lebendigen Glaubens und des Heils sein – „und dazu braucht es den ganzen Menschen, so wie Gott ihn geschaffen hat.“
Der Beschluss im Wortlaut
Der Stadtsynodalrat Frankfurt unterstützt gemeinsam mit dem Vorstand der Stadtversammlung der Frankfurter Katholik*innen die Initiative #OutInChurch und ihre Forderungen. Für die mutigen und beeindruckenden Lebens- und Glaubenszeugnisse der beteiligten Personen sind wir sehr dankbar. Sie haben bezeugt, welche Glaubenskraft und welcher Reichtum an Gotteskindschaft uns als Kirche mitträgt und verlebendigt.
Mit Generalvikar Rösch sind wir froh über diese Vielfalt und Diversität in der Kirche. Wir bitten die Bistumsleitung eindringlich, diese künftig noch mehr zu fördern. Dazu gehört ganz wesentlich Rechtssicherheit für die betroffenen Personen.
Wir bitten daher um die Ergänzung der Stellungnahme vom 26. Januar 2022 um die öffentliche Zusage, dass eine queere Lebensform einschließlich der zivilen Eheschließung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Bistum Limburg haben wird und dass in dieser Frage die Grundordnung des kirchlichen Dienstes (insbesondere Art. 5, Abs. 2c und 2d) in der aktuellen Fassung im Bistum Limburg nicht zur Anwendung kommen wird. Von einer neuen Grundordnung erwarten wir, dass sie diesbezüglich keine arbeitsrechtliche Diskriminierung mehr enthalten wird.