30.04.2014
Gesetz zur vertraulichen Geburt tritt in Kraft
FRANKFURT.- Wenn am 1. Mai das Gesetz zur Vertraulichen Geburt in Kraft tritt, kann sich auch der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Frankfurt ein bisschen als Geburtshelfer fühlen. Seit 2001 gibt es hier die Aktion Moses, gestartet als hessisches Modellprojekt, und mittlerweile bundesweit anerkannt als Gegenmodell zu den kontrovers diskutierten Babyklappen. Der begleitende Telefonnotruf für schwangere Frauen in existentiellen Krisen ist ein Vorreiter für den jetzt startenden bundeseinheitlichen Notruf für Frauen.
In der Konzeptgruppe des Bundesministeriums für Familie und Frauen war auch Margit Grohmann, die Geschäftsführerin des SkF Frankfurt, mit ihrer Erfahrung aus zwölf Jahren Aktion Moses gefragt. Viele Elemente aus Frankfurt seien in den neuen Regelungen der vertraulichen Geburt aufgenommen worden, erzählt Grohmann. „Unsere Erfahrung mit Frauen, die ihr Baby unmittelbar nach der Geburt abgeben, spiegeln die ganze Dramatik und vielschichtige Problematik wider.“ 29 Moses-Kinder konnten in den vergangenen Jahren in Frankfurt gerettet werden. 24 Frauen gaben ihr Kind zur Adoption frei, drei konnten und wollten es behalten, bei zwei Frauen steht die endgültige Entscheidung über das Schicksal des Kindes noch aus.
In allen Fällen, so Grohmann, zeige sich das gesamte Spektrum an dramatischen menschlichen Gefühlen und aufwühlenden Notlagen. Die seelische Bedrängnis sei auch bei de haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen der Aktion Moses spürbar. Das neue Gesetz ermöglicht eine vertrauliche Geburt, d.h. eine geschützte und medizinisch begleitete Entbindung, die die Anonymität der Mutter weitgehend gewährleistet. Dies bedeute, so Grohmann, größere Handlungssicherheit für alle Beteiligten: „Wir kommen damit hoffentlich aus der Grauzone und erkennen die besondere Notlage der Frauen an.“ Dennoch soll es Ziel sein, dass die Frauen zumindest einmal ihre Daten in einem versiegelten Umschlag offenbaren, damit die Kinder, sollten sie den Wunsch haben, mit 16 Jahren die Identität ihrer Mütter erfahren können.
Nicht ausreichend bedacht sei allerdings, wie schwierig sich der Schutz der Mutter vor dem familiären oder sozialen Umfeld in der Praxis gestaltet, kritisiert die SkF-Geschäftsführerin. Eine Beratung allein sei nicht ausreichend, die Frauen brauchten komplexe Hilfeleistungen und umfassenden Schutz. Auch bei Frauen, die trotz aller Aufklärung und Motivation nicht bereit sind, ihre Anonymität aufzugeben, bleibe das Gesetz eine Antwort schuldig. (dw)