"Vertrauen ist besser" - Antwort aus Frankfurt an Kardinal Koch
Sollen auf dem Ökumenischen Kirchentag im Mai Angehörige anderer Konfessionen zum Abendmahl eingeladen werden? Ein umfassender Vorschlag dazu liegt auf dem Tisch, doch der Vatikan hat diesen bereits abgelehnt. Die Frankfurter Stadtdekane Johannes zu Eltz und Achim Knecht sind trotzdem entschlossen, das Abendmahl für Angehörige der jeweils anderen Konfession zu öffnen. Der katholische Stadtdekan Johannes zu Eltz betont: "Wir glauben, dass wir mit unserem Vorschlag für die Gegenwart das Ei des Kolumbus gefunden haben." Auch die FAZ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter dem Titel "Streit über Abendmahl : Frankfurter Kirchenvertreter beharren auf Ökumene" über eine Zuspitzung des Konflikts zwischen dem Vatikan und den deutschen Kirchen über die ökumenische Gastfreundschaft beim Abendmahl.
Hier ist der Brief, der unter anderem von beiden Frankfurter Stadtdekanen unterzeichnet wurde, im Wortlaut. Er ist als Antwort auf einen vor wenigen Tagen veröffentlichten offenen Brief des Kurienkardinals Kurt Koch zu verstehen.
Vertrauen ist besser
Eine Antwort aus Frankfurt an Kardinal Koch
Zum kommenden Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt (12. bis 16. Mai 2021) haben Gemeinden und Gruppen die wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl vorbereitet, die die gewachsene Gemeinsamkeit evangelischer und katholischer Christen sichtbar machen. Der renommierte Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) hat vor zwei Jahren die Studie „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ vorgelegt, die diese wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl als gemeinsamer Feier theologisch begründet: Die inzwischen erreichte Verständigung lässt zu, dass beide Konfessionen ihre unterschiedlichen Mahlfeiern als Ausdruck der Gemeinschaft mit dem gegenwärtigen Christus verstehen. Unter evangelischen und katholischen Christinnen und Christen sind das Vertrauen und die Sehnsucht gewachsen, dies tun zu können. Verantwortliche in den betreffenden Kirchen unterstützen dieses Vorhaben.
Kardinal Ladaria, Leiter der Glaubenskongregation im Vatikan, hatte einen Brief an Bischof Bätzing als dem Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz mit lehrmäßigen Anmerkungen zur Studie des ÖAK verbunden. Der ÖAK hat in einer ausführlichen Antwort auf diese lehrmäßigen Anmerkungen reagiert. Kardinal Koch, Präsident des Päpstlichen Ökumene-Rates, hat nun in einem offenen Brief die Kritik an der Studie „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ wiederholt. Dies fordert uns zu einer Antwort als Frankfurter Christinnen und Christen heraus, die für ihre Kirchen Verantwortung übernehmen.
Wir sehen, dass die Reaktionen aus Rom ebenfalls von dem Engagement für eine wachsende Einheit in der Ökumene auch bei der Mahlfeier getragen sind. Die Einwände nehmen wir ernst und streiten ihre Berechtigung nicht ab. Den von Kardinal Koch gestellten Anfragen gehen wir im Blick auf die Katholische Kirche und die besonders angesprochene Evangelische Kirche in Hessen und Nassau nach. Wir verstehen sie als Auftrag zur ökumenischen Selbstprüfung. Eben dies führt uns zum Schluss: Unsere liturgischen Praktiken und theologischen Begründungen können und müssen jeweils kritisch befragt werden. Das darf aber kein Hindernis dafür sein, dass wir uns von Christus als Gäste am Tisch des Herrn eingeladen wissen dürfen.
Die Mahlfeier als Feier der Getauften und die Einladung durch Christus
Es besteht Einigkeit unter uns, dass Abendmahl und Eucharistie als Feier der Getauften zu verstehen sind. Kardinal Koch weist daher zu Recht darauf hin. So steht es auch in der Studie und in der ergänzenden Stellungnahme des ÖAK. Kardinal Koch stellt aber in Frage, dass dies in der liturgischen Praxis und in den rechtlichen Ordnungen der evangelischen Kirche wirklich der Fall sei. Als Beispiel dafür nimmt er die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), auf deren Kirchengebiet der Ökumenische Kirchentag stattfindet.
Tatsächlich fand sich auf der Homepage der EKHN eine Formulierung, der zu entnehmen war, dass „alle zum Abendmahl eingeladen“ sind und nicht nur die Getauften. Diese Formulierung wurde inzwischen korrigiert, da sie nicht der rechtlichen Ordnung des gottesdienstlichen Lebens (Lebensordnung der EKHN) entspricht. Dort wird vielmehr ausdrücklich festgehalten, dass die Mahlfeier eine Feier der Getauften ist, allerdings aller Getauften. Die Lebensordnung der EKHN enthält außerdem noch eine weitere Regelung, mit der ernst genommen werden soll, dass an Gottesdiensten heutzutage nicht nur Getaufte und der eigenen Kirche Zugehörige teilnehmen. Deshalb sollen die Menschen, die den Gottesdienst mitfeiern, sich vor der Teilnahme am Abendmahl bzw. der Kommunion selbst befragen, ob sie „sich von Christus eingeladen wissen und die Einladung in die christliche Gemeinde annehmen wollen“. Das ist keine rechtlich verbindliche Zulassung von Ungetauften, wohl aber die Bereitschaft, sie in besonderen Fällen vom Mahl nicht auszuschließen. Die Regel fordert ein, was bereits Paulus in Korinth denen zur Bedingung macht, die am Tisch des Herrn teilnehmen: Sie sollen sich auf die Mitfeier leiblich-seelisch vorbereiten und gewissenhaft prüfen. Wobei eine solche Prüfung nicht auf eine konfessionelle Zugehörigkeit zielt, sondern auf die umfassende Solidarität mit Christus und der Gemeinde (1 Kor 11,28).
Die katholische Kirche versteht die Eucharistie als „Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche“, als „die höchste sakramentale Darstellung der Gemeinschaft in der Kirche“ (Ecclesia de Eucharistia, 38), und ist nach römisch-katholischen Kirchenverständnis deshalb nur für jene offen, die dieser Kirche angehören, weil sie den römisch-katholischen Glauben teilen. Allerdings können auch in der katholischen Kirche „unter besonderen Umständen“ „einzelne Personen“ zum Sakrament der Eucharistie zugelassen werden, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen.(Ebd, 45) In ihrem eucharistischen Alltag geht die katholische Kirche hierzulande weit darüber hinaus: An vielen Orten nehmen etwa konfessionsverbindende Familien regelmäßig an der Eucharistiefeier teil. Priester und Bischöfe akzeptieren im liturgischen Alltag, dass sich auch andere von Christus eingeladen wissen, die nicht Mitglieder der katholischen Kirche sind. Bringen sie damit nicht auch den katholischen Glauben zum Ausdruck, dass Christus der Einladende ist und wir alle selber nur Gäste am Tisch des Herrn? Für die evangelische Feier des Abendmahls und die katholische Eucharistiefeier lässt sich daher die Regel, die Paulus der Gemeinde in Korinth vorlegt, als verbindendes Kriterium festhalten: „Jeder soll sich selbst prüfen, erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken.“
Als Frankfurter Christinnen und Christen verbindet uns das Vertrauen, dass wir auf demselben Grund der Taufe und des Glaubens an den lebendigen Christus die Teilnahme an der Mahlfeier der anderen Konfession getrost annehmen und gutheißen können.
Die Leitung der Mahlfeier durch ordinierte Amtspersonen
Mit seiner zweiten Anfrage hat Kardinal Koch einen wunden Punkt der Praxis und Theologie der evangelischen Kirchen berührt. Anders als der ÖAK bezweifelt Kardinal Koch, dass es bezüglich des ordinierten Amtes eine hinreichende ökumenische Verständigung gäbe, die zur gegenseitigen Einladung zur Mahlfeier notwendig sei. Auch hier begründet er seine Kritik am ÖAK mit dem Hinweis auf die Praxis der EKHN und weiterer evangelischen Kirchen oder Kirchenbünde.
Kardinal Koch sieht richtig, dass in evangelischen Kirchen auch Nichtordinierte der Feier des Abendmahls vorstehen dürfen. Das wird leider im Votum des ÖAK nicht benannt und reflektiert. Nicht nur ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern auch Vikarinnen und Vikare in der Ausbildung zum Pfarrdienst sowie Prädikantinnen und Prädikanten werden ebenfalls „zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung“ und damit zur Leitung von Mahlfeiern „beauftragt“. Es bedarf einer weiteren Klärung, wie das Verhältnis von Beauftragung und Ordination theologisch zu bestimmen ist.
Theologisch lässt sich eine Perspektive stark machen, die auch für das katholische Weiheverständnis gilt. Alle, die der Mahlfeier vorstehen, sind in einer gottesdienstlichen Form in den Dienst berufen worden, die – unabhängig davon, ob diese Form Weihe, Ordination oder Beauftragung heißt – als epikletisches Ereignis verstanden und gestaltet wird. Das gilt für die ganze liturgische Handlung und wird in ihrem Zentrum besonders greifbar. Unter Handauflegung wird der Heilige Geist für die berufene Amtsperson erbeten. Darin scheint die Praxis der Apostelgeschichte auf: Nachdem in der Gemeinde für die Auszusendenden gefastet und gebetet wurde und ihnen die Hände aufgelegt wurden, ziehen sie los „vom Heiligen Geist ausgesandt“ (Apg 13,3–4). Ist eben das unstrittig, dann dürfte es möglich sein, dass die evangelischen Kirchen dies auch ökumenisch nachvollziehbar zum Ausdruck bringen.
Auch für das evangelische Amtsverständnis ist die Ordination „eine besondere Berufung“ (Rechtfertigung und Freiheit, 91). In der nachösterlichen Gemeinde wird die gesamte Versammlung beim Pfingstfest mit Gottes Geist erfüllt: Auf alle lässt sich der Geist nieder, und sie beginnen zu verkünden. Es ist daher biblisch begründet, wenn die evangelische Kirche festhält: „Vom Evangelium zu reden bleibt die Aufgabe aller“ (Ebd). Aus der geisterfüllten Versammlung erhebt dann in der biblischen Pfingstgeschichte Petrus das Wort an die herbeigeströmte Menge. Auch auf katholischer Seite gilt, dass das Priestertum des Dienstes aus der priesterlichen Berufung des gesamten Gottesvolkes hervorgeht. Es steht im Dienst am gemeinsamen Priestertum aller Getauften. Dies weitet gewisse katholische Einseitigkeiten, nach denen Amt vor allem von der Vollmacht am Altar her verstanden wird.
Beide Kirchen haben also weiteren Klärungsbedarf. Trotzdem haben wir Frankfurter Christinnen und Christen, die ein offenes Gespräch über diese Fragen führen, das Vertrauen in die jeweils andere Form der Mahlfeier, die von denen geleitet werden, die ihre Kirche und der Heilige Geist in diesen Dienst berufen haben.
Das Mahl, der Heilige Geist und der Leib Christi
Ausgehend von einem Gottesdienstentwurf für die Abendmahlsfeier zum Ökumenischen Kirchentag wirft Kardinal Koch dem ÖAK vor, dass seine deutliche Betonung einer Theologie des Heiligen Geistes das Faktum übergeht, dass diese in den liturgischen Formularen, den Agenden evangelischer Kirche (fast) keine Bedeutung habe.
Auch damit trifft er einen wunden Punkt in der Gestaltung von evangelischen Abendmahlfeiern. Das Bewusstsein für die epikletische Dimension der Mahlfeier und des Gottesdienstes insgesamt ist erst langsam erwacht und zeigt sich nicht immer in der liturgischen Praxis. Interessant ist jedoch, dass Kardinal Koch seinen Vorwurf in diesem Fall nicht an der EKHN demonstrieren kann. Seit 2018 gilt in der EKHN ein „Liturgischer Wegweiser“, der die Epiklese in die Abendmahlsliturgie einführt. Hier hat also der Lernprozess in Sachen Theologie des Heiligen Geistes schon seine Früchte getragen.
Auch in katholischen Eucharistie-Formularen wird die Epiklese nicht überall profiliert formuliert. Etwa im ersten Hochgebet, dem sog. „römischen Kanon“, der manchen immer noch als theologisches Mustergebet für die katholische Messfeier gilt, ist sie nur schwer erkennbar. Die zentrale Bedeutung der Geist-Epiklese ist auch in der katholischen Eucharistietheologie noch ein recht neues Verständnis, das sie vor allem aus der Begegnung mit der ostkirchlichen Tradition gewonnen hat.
Beide Kirchen müssen also erst noch die Konsequenzen nachvollziehen, die sich aus einer Geist-Gottes-Theologie für eine gemeinsame Feier von Abendmahl und Eucharistie ergeben. Dazu gehört auch, dass sich die Frage nach der Epiklese nicht nur auf das Mahlgeschehen im engeren Sinne beschränken darf. Entsprechend wird die ganze gottesdienstliche Feier als epikletisches Ereignis verstanden. Die Gemeinde wird nicht erst durch Einsetzungsworte bzw. die Wandlung zum Leib Christi, sondern indem Menschen zur Mahlfeier in der Kraft des Heiligen Geistes versammelt und aus ihr heraus gesendet werden.
Diese Überlegung verweist auch auf eine weitere Herausforderung beider Konfessionen im Blick auf die liturgische Praxis und die Theologie der Mahlfeier. Die kirchlichen Feiern sind noch nicht das himmlische Mahl, von dem die biblischen Texte sagen, dass Christus es erst mit seinen Menschen inmitten der erneuerten Schöpfung feiert, wenn er gekommen sein wird (Mk 14,25; Offb 19,9). Wenn Christenmenschen Abendmahl bzw. Eucharistie feiern, versuchen sie zwar, ihrer Hoffnung zu entsprechen und die Welt auf dieses Kommen Christi zum himmlischen Mahl hin durchsichtig zu machen. Aber alle liturgischen Gestaltungen stehen unter einem befreienden Vorbehalt: die zeitlichen Ordnungen der Kirchen sind unabgeschlossen. Es gab zu neutestamentlicher Zeit, also von Anfang an, unterschiedliche Formen der Mahlfeier. Und so gibt es auch heute nicht die allein richtige Form, das Mahl zu feiern. Und für alle diese Feiern gilt, dass die Gegenwart Christi nur als verborgene Gegenwart erfahrbar ist. Die Einheit der Mahlfeiern besteht darin, dass sie unter den Menschen und für die ganze Schöpfung die Sehnsucht wachhalten, dass wir im himmlischen Jerusalem das Mahl mit Christus selbst feiern und die Herrlichkeit Gottes alles erfüllt.
Als Frankfurter Christinnen und Christen teilen wir diese Hoffnung und haben uns gegenseitig ermutigt, sie möglichst deutlich in unseren Mahlfeiern zum Ausdruck zu bringen. So haben alle Beteiligten gelernt, die epikletische Dimension von Eucharistie und Abendmahl noch deutlicher zu machen. Deshalb können wir uns hier wie dort getrost auf Christi Gastfreundschaft einlassen.
Die Mahlfeier und die Kirchengemeinschaft
Kardinal Koch hat noch einen weiteren Vorbehalt markiert, den er nicht als eigenen Punkt benennt, weil er ganz grundsätzlicher Natur ist. Er sieht die Studie des ÖAK als ein Beispiel für das Verständnis von Kirchengemeinschaft, das in der Leuenberger Konkordie von 1973 zum Ausdruck kommt, die die „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ (GEKE) möglich gemacht hat. Demnach ist „lediglich ein Grundverständnis im Evangelium hinreichend, um Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen bekenntnisverschiedenen Kirchen zu begründen“. Für die römisch-katholische Kirche aber, so Kardinal Koch weiter, „setzt Eucharistiegemeinschaft Kirchengemeinschaft voraus, und Kirchengemeinschaft setzt Bekenntnisgemeinschaft voraus. Vor allem die Gemeinschaft in der Eucharistie ist in katholischer Sicht nur möglich, wenn der gemeinsame eucharistische Glaube bekannt werden kann“.
In diesem Fall hätte Kardinal Koch die Leuenberger Konkordie etwas genauer wiedergeben dürfen. Die „Methode Leuenberg“, wie er sie nennt, beruht darauf, „das Evangelium“ von den immer vorläufigen und vielfältigen Formen der kirchlichen „Verständnis(se) des Evangeliums“ zu unterscheiden. Die Einheit der Kirche ist mit dem göttlichen Evangelium vorgegeben. Die Kirchen als Bekenntnisgemeinschaften können dieses Evangelium nur eingebettet in ihr menschliches Verständnis zum Ausdruck bringen. Dies geschieht immer in der jeweiligen Zeit und unterliegt – auch in der römisch-katholischen Kirche – einem Wandel. Eben das befreit die Kirchen von der Behauptung, über das Evangelium zu verfügen.
Die katholische Kirche und die evangelische Kirche haben ein ähnliches Vorgehen bereits in ihrer gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre von 1999 angewandt. Auch dort haben sie einem differenzierenden Verfahren zugestimmt: Nach einer grundsätzlichen Übereinstimmung im Glauben folgen auch dort unterschiedliche Akzentuierungen von der evangelischen und der katholischen Seite. Ein solches differenzierendes Verständnis ist unseres Erachtens auch bei Abendmahl und Eucharistie möglich. Es folgt einem biblischen Grundsatz, den Paulus der gespaltenen Gemeinde in Korinth gibt (1 Kor 10,33): „Auch ich suche allen in allem entgegenzukommen; ich suche nicht meinen Nutzen, sondern den Nutzen aller, damit sie gerettet werden.“ Paulus will damit nicht allen Parteien nach dem Munde reden. Er ist aber bereit, im eigenen Stehen vor Gott die Differenzierung zu finden, welche dem Geschenkcharakter der Gaben, die er selbst von Gott bekommen hat, nicht desavouiert und zugleich mit Umsicht die Gaben, die andere erhalten haben, mit aufrichtigem Herzen anerkennt.
Der Einwand von Kardinal Koch müsste auch mit einer theologischen Erkenntnis vermittelt werden, die seit dem Zweiten Vatikanum die Annahme verbietet, wonach die Kirchengemeinschaft einlinig die Voraussetzung der Eucharistiegemeinschaft sei. Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der Formulierung, die Eucharistie sei „Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche“, eine Wechselbeziehung postuliert. Demnach ist die Kirche als Bekenntnisgemeinschaft, die einen bestimmten eucharistischen Glauben teilt, der Feier der Eucharistie nicht einfach vorgeordnet. Es gilt eben auch umgekehrt, dass die Eucharistie auch „Quelle“ ist, aus der die eine Kirche „entspringt“. Auch römische Eucharistietheologie hält dies fest, z. B. in dem Titel der letzten Enzyklika Johannes Pauls II. Ecclesia de Eucharistia. In der Eucharistie sehen wir Kirche im Werden. Dem entspricht auch die Erkenntnis, dass der „eucharistische Glaube“ in der Geschichte der Kirche tiefgehende Wandlungen erfahren hat. Das ist auch anders nicht denkbar, da der (eucharistische) Glaube eine Resonanz auf das Evangelium ist, die der Heilige Geist bewirkt.
Ökumenisches Vertrauen in die Feier von Abendmahl und Eucharistie
Uns ist bewusst, dass diese Argumentation alleine nicht hinreicht, um dem Einspruch von Kardinal Koch zu begegnen. Alle seine Einwände verweisen auf einen tieferen Grund. Der läge im schlechtesten Fall im alten Modell der „Rückkehr-Ökumene“, wonach der Beitritt der evangelischen Kirchen zu einer römisch-katholischen Kirche, die sich nicht erneuern muss, die Bedingung für eine eucharistische Gemeinschaft wäre. Kardinal Koch gibt keinen Anlass dazu, ihm dieses Denken zu unterstellen. Eine entscheidende Frage bezüglich einer Abendmahlsgemeinschaft bleibt jedoch, ob das Vertrauen besteht, dass auch das evangelische Abendmahl ein Mahl am Tisch des Herrn ist. Es wirkt jedenfalls wie ein Ausdruck mangelnden Vertrauens, wenn versucht wird, den evangelischen Kirchen und der EKHN einen nachlässigen Umgang mit Liturgie und Theologie der Mahlfeier nachzuweisen.
Fehlendes Vertrauen lässt sich nicht erzwingen. Es lässt sich auch nicht durch theologische Argumentation herstellen. Sonst hätte der äußerst sorgfältig argumentierende Text des ÖAK eine sehr viel positivere Würdigung erfahren müssen.
Wir als Frankfurter Christinnen und Christen haben dieses Vertrauen in den vergangenen Jahren gewonnen und gestärkt. Es ist auch unter den leitenden Verantwortlichen der Kirchen so weit gewachsen, dass wir wechselseitig an Eucharistie und Abendmahl teilnehmen können. Wir tun dies im tiefen Vertrauen darauf, dass wir alle Gäste am Tisch des Herrn sind.
Unterzeichnet von:
Dr. Johannes zu Eltz (katholischer Stadtdekan, Frankfurt)
Anne-Katrin Helms (Pfarrerin in der Evangelisch-Lutherischen Erlösergemeinde Frankfurt Oberrad)
Dr. Achim Knecht (evangelischer Stadtdekan, Frankfurt und Offenbach)
Andrea Kortus (Pastoralreferentin in der katholischen Dompfarrei St. Bartholomäus, Frankfurt)
Gabriele Scherle (evangelische Pfarrerin i.R., ehemalige Pröpstin für Rhein-Main, Frankfurt)
Dr. Peter Scherle, (Professor em. für Kirchentheorie und Kybernetik am Theologischen Seminar der EKHN, Frankfurt)
Dr. Klaus Vechtel SJ (Professor für Dogmatik an der Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt)
Martin Vorländer (Pfarrer und evangelischer Rundfunkbeauftragter für den Hessischen Rundfunk, Medienhaus der EKHN, Frankfurt)
Dr. Ansgar Wucherpfennig SJ (Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt