Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt
Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ (final beschlossen, März 2023)
Die Synodalversammlung empfiehlt dem Papst „dafür Sorge zu tragen, dass transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen in unserer Kirche unbeschadet, ohne Anfeindungen und ohne Diskriminierung ihr Leben und ihren Glauben in ihrem So-Sein als Geschöpfe Gottes leben können.“ Dazu gehöre auch, sich als Kirche „explizit von Ansichten zu distanzieren, die Inter- und Transgeschlechtlichkeit als krankhafte, negative oder gar sündhaft angesehene Abweichung darstellen“, heißt es in dem Text. Empfohlen wird „eine offene, ernsthafte und grundlegende theologische und humanwissenschaftliche Auseinandersetzung mit Geschlechtervielfalt“.
Auf deutscher Ebene wird empfohlen, intergeschlechtlichen Kinder zu ermöglichen, den Geschlechtseintrag im Taufregister wegzulassen oder, wie mittlerweile im staatlichen deutschen Recht vorgesehen, „divers“ einzutragen. Auch transgeschlechtliche Gläubige sollen ihren Personenstand im Taufregister ändern lassen können. Falls trans- oder intergeschlechtlichen Gläubigen das Sakrament der Ehe verwehrt sein sollte, sollen ihnen Segensfeiern für ihre Partnerschaft offenstehen. Auf pastoraler Ebene soll eine „von Akzeptanz geprägte geistliche Begleitung für trans- und intergeschlechtliche Gläubige“ gewährleistet werden.
Für das Handlungspapier zu einem respektvollen Umgang mit Inter- und Transsexuellen stimmten 95,51 Prozent aller Synodalen; 84,44 Prozent der Bischöfe stimmten mit Ja.