Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat
Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“ (zweite Lesung)
Mit dem Handlungstext beschließt die Synodalversammlung die Einrichtung eines Synodalen Rates, der nach dem Ende des Prozesses „Synodaler Weg“ die dort beschlossenen Entscheidungen überprüfen und gegebenenfalls fortentwickeln soll. Zur Vorbereitung des Synodalen Rates wird ein Synodaler Ausschuss eingesetzt, der aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählten Mitgliedern und 10 von diesen gemeinsam gewählten Mitgliedern besteht. Bis zur Einsetzung des Synodalen Rates 2025 berät der Synodale Ausschuss über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft und trifft Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.
Dafür stimmten 97,7 Prozent der Synodalversammlung, 2,3 Prozent waren dagegen. Bei den Bischöfen waren 87,7 Prozent für den Vorschlag, 12,2 dagegen.