Segensfeiern für Paare, die sich lieben
Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ (final beschlossen, März 2023)
Zukünftig kann es in der katholischen Kirche in Deutschland Segensfeiern für homosexuelle Paare und zivil wiederverheiratete Geschiedene geben. Der Text nennt die Weigerung, die Beziehung zweier Menschen zu segnen, die ihre Partnerschaft „in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott“ leben wollen, unbarmherzig und diskriminierend. Deshalb soll ein Ausschuss zeitnah angemessene liturgische Feiern dafür entwickeln und einführen, die nicht auf Kosten der Wertschätzung der klassischen sakramentalen Ehe gehen und sich von Trauungen unterscheiden sollen. Erarbeitet werden soll eine Handreichung für Segensfeiern für verschiedene Paarkonstellationen. Seelsorgern, die eine solche Segensfeier ermöglichen, dürften keine disziplinarischen Konsequenzen mehr drohen. Für alle interessierten Paare solle es zur Vorbereitung Gespräche mit Seelsorgern und entsprechende Seminare geben. Die Segensfeiern sollen – wie alle Ergebnisse des Synodalen Wegs - ab 2026 evaluiert werden.
„Der Segen will bestärken, was in der Paarbeziehung an Liebe, Verbindlichkeit und gegenseitiger Verantwortung bereits besteht. Für die Zukunft wird Gottes Beistand erbeten und zugesagt“, heißt es in dem Text.
Für den Handlungstext votierten 92,6 Prozent der Delegierten und 80,8 Prozent der Bischöfe.