Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ (Erste Lesung)
Die privaten Lebensumstände im Blick auf sexuelle Orientierung, Partnerschaft oder Familienstand sollen nicht länger Einfluss darauf haben, ob jemand aus dem kirchlichen Dienst entlassen oder gar nicht erst eingestellt wird. Die persönliche Entscheidung für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform soll nicht länger als Verstoß gegen Loyalitätspflichten gelten. Das kirchliche Arbeits- und Dienstrecht soll entsprechend geändert werden.
Hier gibt es Absichtserklärungen mehrerer Bistümer, ihre Dienstordnung entsprechend zu ändern und schon jetzt das Privatleben nicht mehr zur Beurteilung des Arbeitsverhältnisses heranzuziehen.
Im Handlungstext heißt es: Nach der geltenden Dienstordnung werden kirchliche Angestellte diskriminiert, die entgegen der tradierten kirchlichen Sexualmoral leben. Faktisch kann die so genannte Grundordnung immer noch als Instrument benutzt werden, Mitarbeitende unter Druck zu setzen. Viele mitunter hoch identifizierte und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erlebten und erleben die Kirche als unbarmherzig und lieblos ihnen gegenüber. Die Kirche muss sich deshalb eingestehen, dass sie als Arbeitgeberin ein Zeugnis für Unbarmherzigkeit und Intoleranz gegeben hat und gibt und dass sie in dieser Hinsicht ihren „Sendungsauftrag” verfehlt.
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