Einbeziehung der Gläubigen in Bestellung des Diözesanbischofs
Handlungstext „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“ (beschlossene Fassung, 04.02.2022)
Bei der Wahl eines Diözesanbischofs sollen künftig auch die Gläubigen beteiligt werden!
Die bisher allein wahlberechtigten Domkapitel sollen sich selbst verpflichten, bei der Wahl mit einem demokratisch gewählten Rat der Diözese zusammenzuarbeiten. Konkret heißt das: Der Synodale Rat der Diözese wählt ein Gremium, das so viele Mitglieder hat wie das Domkapitel. Dieses Gremium, das geschlechter- und generationengerecht zusammengesetzt sein muss, unterstützt das Domkapitel bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung. Gemeinsam erstellen beide Gremien eine Liste von möglichen Kandidaten, die dem Vatikan übersandt werden. In Rom wird wiederum eine Dreierliste festgelegt, aus der das Domkapitel den neuen Bischof wählt. Bei der Wahl aus der Dreierliste muss das Mitwirkungsgremium angehört werden.
Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat unmittelbar nach der Synodalversammlung das Domkapitel angewiesen, den Beschluss durch eine Überarbeitung der Wahlordnung umzusetzen.
Ein erster konkreter Reformschritt, der aus den Beschlüssen des Synodalen Wegs folgt!
Die Zustimmung zu diesem Handlungstext lag bei 88 Prozent aller Delegierten beziehungsweise 79,25 Prozent der Bischöfe.