Handlungstext "Prävention sexualisierter Gewalt, Intervention und Umgang mit Tätern in der katholischen Kirche" (final beschlossen, März 2023)
Der Text verweist darauf, dass eine Präventionsordnung, deren konsequente Umsetzung und die flächendeckende Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte Grundvoraussetzungen für den Schutz vor sexualisierter Gewalt sind. Entsprechende Konzepte müssen demnach verbindlich umgesetzt und ihre Anwendung kontrolliert werden. Präventionsarbeit muss ein integrierter Bestandteil der Priesterausbildung und der Ausbildung aller pastoralen Berufe sein.
Die Synodalversammlung fordert die Deutsche Bischofskonferenz außerdem dazu auf, eine kirchliche Disziplinarordnung für Priester zu erarbeiten. Bischöfe sollen die Möglichkeit haben, gegenüber Priestern, denen zwar kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte, die jedoch ein grenzüberschreitendes oder übergriffiges Verhalten zeigen, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen, ihnen also beispielsweise eine Auflage zur Mitarbeit in Bezug auf eine mögliche externe Beratung oder Therapie zu machen. Im Blick auf die Täter muss alles dafür getan werden, dass sie nicht erneut übergriffig werden. Täterarbeit wird demnach als Teil des Opferschutzes betrachtet.
Der Handlungstext wurde ohne Gegenstimmen (vier Enthaltungen) einstimmig beschlossen.